Voraussetzungen und Dauer der Kurzzeitpflege
Das Angebot im Haus der Barmherzigkeit richtet sich an Menschen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Es kann bis einschließlich Pflegegeldstufe 7 in Anspruch genommen werden.
Die Betreuung ist auf maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr begrenzt und erfolgt in bewilligten stationären Pflegeeinrichtungen. Dort werden Bewohner:innen tagsüber und in der Nacht von einem Fachteam versorgt und begleitet.
Kosten und Fördermöglichkeiten
Die Kosten setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Pro Tag werden bestimmte Anteile des monatlichen Nettoeinkommens und des Pflegegeldes herangezogen. Zum Einkommen zählen alle regelmäßigen Geldleistungen wie Pension, Rente oder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Zusätzlich gilt ein Tarif laut aktueller Regelung des Landes Niederösterreich.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Zuschuss zur Kurzzeitpflege beantragt werden. Der Antrag erfolgt über die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
Die Leistung der Kurzzeitpflege wird im Haus der Barmherzigkeit in vier Pflegeheimen in Niederösterreich – im Clementinum in Kirchstetten, im Stadtheim Wiener Neustadt, im Stephansheim in Horn und im Urbanusheim in Poysdorf – angeboten.





