Dauer und Ziel der Übergangspflege
Die Übergangspflege ist auf maximal zwölf Wochen (84 Tage) pro Kalenderjahr begrenzt. Im Fokus stehen Therapie und Rehabilitation, medizinische Maßnahmen treten in den Hintergrund. Dabei soll die Selbstständigkeit gestärkt und eine Rückkehr nach einem Krankenhausaufenthalt ermöglicht werden. Gleichzeitig werden Angehörige entlastet und Aufenthalte in Spitälern verkürzt.
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Anspruch auf einen Platz in den HB Pflegeheimen Niederösterreich haben Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, bei denen voraussichtlich keine dauerhafte Pflegebedürftigkeit besteht. Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung, dass eine Entlassung nach Hause aktuell noch nicht möglich ist, weil die notwendige Versorgung fehlt. Ein direkter Übergang in die Langzeitpflege ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Kosten richten sich nach der NÖ Pflegeheim-Verordnung und werden jährlich angepasst.
Übergangspflege im Haus der Barmherzigkeit Pflegeheimen
Die Leistung der Übergangspflege wird im Haus der Barmherzigkeit in drei Pflegeheimen in Niederösterreich – im Stadtheim Wiener Neustadt, im Stephansheim in Horn und im Urbanusheim in Poysdorf – angeboten.




