Aufnahmegespräch mit Angehörigen

Informationen zur Aufnahme: Pflege in Niederösterreich

Pflege- und Betreuungsplatz für ältere Menschen in Niederösterreich

Sie interessieren sich für einen Pflegeplatz für sich oder Ihre:n Angehörige:n bei uns? Hier finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ablauf der Anmeldung, vom Antrag bis zur Aufnahme. Bei Fragen zu unserem Angebot und zum Aufnahmeprozess unterstützen Sie unsere Kolleg:innen des Aufnahmemanagements gerne.

Ansprechpartner:innen für die Aufnahme:

Portrait Christine Preineder

Christine Preineder

Aufnahme- und Bewohner:innen-Service

HB Stadtheim

Portrait Kathrin Trautenberger

Kathrin Trautenberger

Aufnahme- und Bewohner:innen-Service

HB Stephansheim

Portrait Sandra Rauch

Sandra Rauch

Aufnahme- und Bewohner:innen-Service

HB Clementinum

Portrait Nina Ott

Nina Ott

Verwaltungsassistentin, Aufnahme

HB Urbanusheim

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Erforderliche Dokumente für die Aufnahme

Vor der Aufnahme bitten wir Sie folgende Dokumente vorzulegen:

  • Aktuelle Befunde bzw. eine schriftliche Anordnung der Medikamentenvergabe des bzw. der Hausärzt:in
  • Kopien persönlicher Dokumente (Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss, Meldezettel etc.)
  • Pflegestufenbescheid
  • Aktueller Pensionsauszug
  • Rezeptgebührenbefreiung
  • Vorsorgevollmacht, ÖZVV, Erwachsenenvertretung

Ablauf der Aufnahme

  1. Ansuchen um Unterstützung durch die Sozialhilfe des Landes Niederösterreich
    Wenn Sie diese Kostenübernahme durch die Sozialhilfe beantragen möchten, gelten folgende Voraussetzungen:
    • Österreichische Staatsbürgerschaft oder diesen gleichgestellte Personen bei Kostenübernahme durch die Sozialhilfe
    • Vollendung des 65. Lebensjahres
    • Bezug der Pflegestufe 4
    • In begründeten Ausnahmefällen können auch jüngere Personen bzw. Personen mit niedriger Pflegegeldstufe aufgenommen werden.
  2. Einrichtungswunsch bekannt geben
    Um einen Pflegeplatz im Haus der Barmherzigkeit zugewiesen zu bekommen, muss ein Antrag auf Heimaufnahme bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gestellt und eine Einrichtung als Wunschheim angegeben werden. Hier geht es zum Aufnahmeantrag und Antrag auf Kostenübernahme.
  3. Bewilligung und Aufnahme
    Über Ihren Antrag auf Kostenübernahme durch die Sozialhilfe entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde (Fachgebiet Soziale Verwaltung). Die Aufnahme erfolgt nach der Bewilligung und entsprechender Verfügbarkeit des erforderlichen Pflegeplatzes. Sie werden von uns über den Aufnahmetermin verständigt.

Sie haben Fragen?

Sollten Sie an einem Platz in einem unserer Häuser interessiert sein, nehmen sich unsere Mitarbeiter:innen gerne Zeit für Sie und Ihre Fragen. Gerne können Sie sich auch einen persönlichen Eindruck verschaffen. Für Informationen oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermins melden Sie sich bitte gerne bei uns.