Aktuelle Besuchsregelungen im Haus der Barmherzigkeit
Die aktuelle Corona-Bundesverordnung (gültig seit 1. Mai 2023) sieht in Pflegeeinrichtungen keine Masken- oder Testpflicht mehr vor. In den HB-Häusern gelten folgende Bestimmungen:
- Bitte besuchen Sie das HB nur, wenn Sie sich gesund fühlen.
- Desinfizieren Sie bitte Ihre Hände bei Betreten des Hauses.
- Es gelten die Verkehrsbeschränkungen der COVID-19 Verkehrsbeschränkungs-Verordnung bei positivem Befund (Mehr Informationen).
- Mit Aufhebung der Corona-Maßnahmen wurde die Corona-Quarantänepflicht beendet. Bei vermehrtem Auftreten von Infektionen auf einer Station/Wohnbereich können besondere Hygienemaßnahmen angeordnet werden. Besuche innerhalb der Besuchszeiten sind möglich (Betreten auf eigene Gefahr). Sie werden dazu im Anlassfall gesondert informiert.
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