Aktuelle Besuchsregelungen im Haus der Barmherzigkeit
Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona Virus SARS-CoV2 für unsere schwer pflegebedürftigen und chronisch kranken Bewohner*innen sowie für unsere Mitarbeiter*innen so gering wie möglich zu halten, gelten ab sofort folgende, auf den Bestimmungen der Bundesregierung vom 25. Jänner 2021 basierende Regelungen für Besuche:
- Händedesinfektion und Temperaturmessung bei Eintritt in das Haus
Gesundheitscheck
Negatives Ergebnis eines AntiGen-Tests (nicht älter als 24h vor Besuch) oder negatives Ergebnis eines PCR-Tests (nicht älter als 48h vor Besuch)
- Tragepflicht einer FFP2 Maske
- Eintragung in die Besucherliste
- Abstandsregel beachten (Mindestabstand 1,5 Meter)
- Bitte besuchen Sie uns nur, wenn Sie sich gesund fühlen!
Aktuell: Besuchsverbot im HB Seeböckgasse
Wir bitten um Verständnis, dass auf Quarantänestationen zum Schutz unserer Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen grundsätzlich Besuchsverbot besteht. Im Moment ist gilt das Besuchsverbot aufgrund einiger Corona-Erkrankungen für das gesamte HB Pflegekrankenhaus Seeböckgasse.
Diese Regelungen gelten bis auf Widerruf. Wir bitten um Verständnis, dass eine tägliche telefonische Auskunft auf den Stationen nicht möglich ist. Sollte sich der Allgemeinzustand einer Bewohnerin/eines Bewohners verschlechtern, werden Sie selbstverständlich sofort informiert! Zwischen 15 und 16 Uhr besteht täglich die Möglichkeit der Videotelefonie.
Weitere Bestimmungen wie Vereinbarungen von Besuchen, Besuchszeiten und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den folgenden Informationsblättern für unsere einzelnen Standorte!