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Zwei Bewohnerinnen und ein Bewohner

Es gibt noch
viel zu erleben.

Aktuelle Besuchsregelungen im Haus der Barmherzigkeit

Die aktuelle Corona-Bundesverordnung (gültig seit 1. Mai 2023) sieht in Pflegeeinrichtungen keine Masken- oder Testpflicht mehr vor. In den HB-Häusern gelten folgende Bestimmungen:

  • Bitte besuchen Sie das HB nur, wenn Sie sich gesund fühlen.
  • Desinfizieren Sie bitte Ihre Hände bei Betreten des Hauses. 
  • Es gelten die Verkehrsbeschränkungen der COVID-19 Verkehrsbeschränkungs-Verordnung bei positivem Befund (Mehr Informationen). 
  • Mit Aufhebung der Corona-Maßnahmen wurde die Corona-Quarantänepflicht beendet. Bei vermehrtem Auftreten von Infektionen auf einer Station/Wohnbereich können besondere Hygienemaßnahmen angeordnet werden. Besuche innerhalb der Besuchszeiten sind möglich (Betreten auf eigene Gefahr). Sie werden dazu im Anlassfall gesondert informiert.

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hdb

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