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Die Pflegereform muss die Arbeitsrealität in der Behindertenarbeit berücksichtigen

HABIT – Haus der Barmherzigkeit Integrationsteam bringt eine Stellungnahme im Begutachtungsverfahren zur Pflegereform ein.

Wien, 21.6.2022 – Die lange erwartete Pflegereform ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch wurde beim aktuellen Entwurf auf die Arbeitsrealität in der Behindertenarbeit vergessen. Ein überwiegender Anteil der Mitarbeiter*innen in der Behindertenbetreuung würde nicht von der Pflegereform profitieren, obwohl sie die gleiche Funktion ausüben wie ihre Kolleg*innen. Aus diesem Grund bringt HABIT - Haus der Barmherzigkeit Integrationsteam eine Stellungnahme im Begutachtungsverfahren zum aktuellen Entwurf des "Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege" ein. Darin fordert HABIT, dass Mitarbeiter*innen, die in der Behindertenarbeit in der „Durchführung unterstützender Tätigkeiten bei der Basisversorgung“ im Sinne des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes tätig sind, in der Pflegereform mitberücksichtigt werden.

Ein zentraler Punkt der Pflegereform ist die höhere Entlohnung von Pflegetätigkeiten, um auch in Zukunft „die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Pflegeleistungen zu garantieren“, so heißt es im Ministerialentwurf zum Bundesgesetz. Durch eine bessere Bezahlung soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. „Vor allem in den letzten zwei Jahren ist die gesellschaftliche Wahrnehmung dafür gestiegen, welche unverzichtbaren Leistungen Personen in Pflege- und Behinderteneinrichtungen erbringen. Aus diesem Grund ist es als sehr positiv zu bewerten, dass Mitarbeiter*innen in diesen systemrelevanten Berufen durch die Reform auch eine höhere finanzielle Wertschätzung erfahren sollen“, so HABIT Geschäftsführer Andreas Kauba.

Wem die Zuschüsse der Pflegereform zustehen, wird anhand des aktuellen Entwurfs daran bewertet, welche Qualifikation die Person mitbringt. Bedacht wurden Pflegeassistent*innen, Pflegefachassistent*innen und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, die zum Beispiel in mobilen, teilstationären und stationären Einrichtungen auch in der Behindertenarbeit nach landesgesetzlichen Regelungen tätig sind.

Unterscheidung nach Qualifikation in Behindertenarbeit nicht sinnvoll.

Die Orientierung der Pflegereform allein an der Ausbildung spiegelt jedoch nicht die Realität in der Behindertenarbeit wider. „In Einrichtungen der Behindertenarbeit wirken multiprofessionelle Teams zusammen, um die bestmögliche Betreuung unserer Kund*innen sicherzustellen. Die Qualifikationen unserer Mitarbeiter*innen sind sehr vielfältig und reichen von sozial-pädagogischen, pflegerischen bis hin zu behindertenpädagogischen bzw. psychosozialen Ausbildungen“, erklärt Kauba. Nach den in der Behindertenarbeit gültigen kollektivvertraglichen Bestimmungen, wie z. B. dem Sozialwirtschaft Österreich Kollektivvertrag, orientiert sich die Entlohnung von Mitarbeiter*innen an der Art ihrer Tätigkeit und nicht nach der Qualifikation. „Im Rahmen ihrer Funktion, zum Beispiel der Behindertenfachkraft, verrichten unsere Mitarbeiter*innen größtenteils die gleichen Tätigkeiten und verdienen daher auch die gleiche Anerkennung“, so Kauba. Nach dem aktuellen Entwurf würde nur die Hälfte aller Behindertenfachkräfte, die bei HABIT beschäftigt sind, von der Reform profitieren.

Strukturelle Benachteiligung der Behindertenarbeit. 

Zu den Tätigkeiten in der Behindertenbetreuung zählen unter anderem die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, in der Anwendung von Arzneimitteln und bei der Körperpflege sowie die Förderung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Diese Tätigkeiten sind als „Unterstützung bei der Basisversorgung“ im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt. Durch die Orientierung an der Qualifikation im aktuellen Entwurf der Pflegereform werden zahlreiche Mitarbeiter*innen, die in der Behindertenarbeit in diesem Sinne pflegerisch tätig sind, und folglich auch Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Behindertenarbeit strukturell benachteiligt. „Nach dem aktuellen Entwurf der Pflegereform wird die eigene Zielsetzung der ‚gesteigerten Wertschätzung für die berufliche Tätigkeit‘ somit in Einrichtungen der Behindertenarbeit klar verfehlt“, so Kauba.

 

Stellungnahme an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zum Entwurf "Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege" im Volltext: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_220902/

 

HABIT - Haus der Barmherzigkeit Integrationsteam

Das HABIT - Haus der Barmherzigkeit Integrationsteam steht für qualitativ hochwertige Betreuung von Menschen mit komplexen Behinderungen. Die Mitarbeiter*innen von HABIT begleiten in 13 Wohngemeinschaften, einer Kids-WG, zwei Garconnierenverbünden, fünf Tageszentren und der Mobilen Begleitung insgesamt rund 430 Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in einem integrierten Lebensumfeld. www.hb.at/habit

hdb

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